
* Es werden nur Tätigkeiten ausgeübt
die im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zulässig sind.
Leistungen im Überblick:
► Das Kontieren der Belege
► Berechnung der lfd. Lohn- / Gehaltsabrechnung
► Das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
► Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
► Existenzgründerberatung
Für alle Kleinstunternehmer (§ 19), kleine und mittelständische Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft, Handwerker und Freiberufler.